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IMPRESSUM

atelier-c, Claudia Brunner

Rosenweg 25, 6858 Schwarzach

T +43 664 2212171

info@atelier-c.at, www.atelier-c.at

USt-IdNr.: ATU 57042514 

 

Für den Inhalt verantwortlich: Claudia Brunner

Bildnachweis @ Heikes FOTOWERKSTATT, shutterstock, atelier-c

DATENSCHUTZ

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist mir ein besonderes Anliegen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informiere ich Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen meiner Website.

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Urheberrecht

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AGB

I.   GELTUNGSBEREICH

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch 

wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter 

Hinweis auf seine Geschäfts-oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

  1. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie
    schriftlich bestätigt.

     

  2. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen
    Gründen nicht wirksam sein sollten.

 

II.   PREISANGEBOTE

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, soweit nicht wesentliche Änderungen der Auftragsdaten eintreten.
     

  1.  
  2. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
     

  1.  
  2. Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
     

Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung vom Bestellbrief müssen unverzüglich und schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 10 Tagen widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.

 

  1. Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird. Der Auftraggeber genehmigt, dass eine Erhöhung der im folgenden bestimmten Kosten (Datenträger, Papier, Karton, Druckformen, Repros, Buchbindematerial, Kosten der Datenübertragung, Personalkosten aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschrift) nach Abgabe des Preises, aber vor Verrechnung der Lieferung, den Auftragnehmer berechtigt, auch ohne vorhergehende Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlages, die daraus resultierenden Preiserhöhungen in Rechnung zu stellen.
     

  2. Nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber (z. B. auch im Rahmen der sog. Besteller- und Autorenkorrektur) einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet/soweit sie später als  1 h nach Druckfreigabe gewünscht werden. Als solche nachträglichen Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die wegen geringfügiger Abweichung von der vereinbarten Vorlage verlangt werden. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
     

  3. Entwurfs- und Andruckkosten sowie Kosten für Reinzeichnungen sind in den Preisen inkludiert. Das gilt nicht für Sonderwünsche, wie z. B.Anfertigung von Mustern, Fertigmachen und Konfektionieren der Druckarbeit. Dies wird nach Aufwand verrechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers angefertigte Muster und Entwürfe bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers und werden gesondert berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.
     

  4. Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlasste Datenübertragungen/Die Kosten der mit dem Auftragnotwendigerweise verbundenen Datenübertragungen sind in den Angebotspreisen enthalten. Für Übertragungsfehler wird vom Auftragnehmer keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. Übertragenen Daten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Richtigkeit hin zu kontrollieren.

 

III.   RECHNUNGSPREIS

Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen ab dem Tage an dem er vollständig oder auch teilweise liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.

 

IV.    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, ohne  Skonto.
     

  1.  
  2. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich einesangemessenen Teiles des Rechnungsbetrages/Im Falle berechtigter Reklamationen beginnt die Zahlungsfrist erst mitderen Erledigung.

 

V.   ZAHLUNGSVERZUG

  1. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen, bzw. die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
     

  1.  
  2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % per anno über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
     

  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zuersetzen, die, sich in der Höhe begrenzt, aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührendenVergütungen ergeben.

 

VI.    LIEFERZEIT

  1. Vereinbarte Lieferzeiten sind  grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Bei vereinbartem Fixtermin sind bei Auftragserteilung die Mitwirkungspflichten (z B. Lieferung mangelfreier Daten, Prüfung der Vor- und Zwischenergebnisse, Lieferung von Texten und Bilder, Vorlagen, Autorkorrektur usw.) und deren Termine festzulegen. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet derAuftragnehmer nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm darausentstehenden Kosten.
     

  1.  
  2. Für die Dauer der Prüfung von übersandten Bürstenabzügen, Korrekturabzüge, Andrucken oder Ausfallmustern durch den Auftraggeber wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen / wenn die Prüfung mehr als 2 Werktage dauert. Der Bürstenabzugmuss vom Auftraggeber bestätigt werden. Diese Bestimmung gilt auch für Fixzusagen.

 

VII.   LIEFERUNG

  1. Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers an die vom Auftraggeber bestimmte Lieferadresse auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder bei Einlangen und Abnahme an der Lieferanschrift über. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
     

  1.  
  2. Mehr- und Minderlieferungen sind bis zu 10 % gestattet und sind anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnen.

 

VIII.   SATZ- UND DRUCKFEHLER, KORREKTUREN

  1. Satzfehler, deren Verschulden beim Auftragnehmer liegen werden bis zur Druckfreigabe kostenfrei berichtigt.
     

  1.  
  2. Abänderungen der Druckvorlage werden dem Auftraggebern verrechnet (z. B. Autorkorrektur). Telefonisch, via E-Mail angeordnete Änderungen sind ausschließlich schriftlich zu senden und erhalten erst nach Rückbestätigung durch den Auftragnehmer Gültigkeit.
     

  3. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist der Auftraggeber bzw ein Lektorat zuständig. Für fehlerhafte Texte, die nicht der Auftragnehmer verschuldet hat wird keine Haftung übernommen.

 

IX.   ANNAHMEVERZUG

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als Übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
     

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewaltverursachten Lieferungsunmöglichkeit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

X.    BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG

  1. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässigerVerursachung.
     

  2. Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
     
  3. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren muss absolute Farbübereinstimmung ausdrücklich vereinbart werdend es können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.


  4. Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt eines digitalen genormten, zertifizierten und kalibriertenProofs zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müsste zusätzlich ein kostenpflichtiger Andruck erstellt werden, und zertifizierter Bedruckstoff verwendet wird.
     

  5. Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens desAuftraggebers entstanden sind.

 

XI.   HAFTUNG

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch / fahrlässiges schuldhaftes

Handeln/vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird,

bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. / Bei schuldhafterVerletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für

 

 

 

vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

 

  1. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

  1. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von # Monaten nach schriftlicher Ablehnung desAuftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass einBeweissicherungsverfahren eingeleitet wurde. / Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls innerhalb von # Monaten/Jahren(Gesetz: drei Jahre, angemessene Verkürzung zulässig, Verlängerung nicht)

 

XII.   BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN

  1. Für beigestellte Daten, Druckpapier haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer übernimmt

keinerlei Haftung für das dadurch entstehende Produkt, soweit dieses durch diese Daten determiniert ist/Beigestellte Daten /Druckpapier / # sind vom Auftragnehmer auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls der Auftraggeber zu warnen / DerAuftragnehmer hat den Auftraggeber nur im Falle offensichtlicher Untauglichkeit / Unrichtigkeit beigestellter Daten/Materialenzu warnen, in allen anderen Fällen ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen..

 

  1. Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrunde gelegte Vorlagen (z. B. Computerausdrucke, Digital- Proofs) sind / nicht /verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch dieunterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind/die Farbe des Endproduktes ist verbindlich festgelegt.

 

  1. Bei vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten /trägt derAuftraggeber bei der bloßen Ausbelichtung dieser Daten die Kosten für alle durch die Datei veranlassten Ausbelichtungen bzw.Drucke / sind die Kosten der  notwendigen Ausbelichtungen und Ausdrucke im üblichen Umfang in den Angebotspreisen enthalten.

/ Die Bearbeitung der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und wird

gesondert in Rechnung gestellt.

 

Wird vom Auftraggeber kein verbindlicher Andruck oder sonstiger Proof beigestellt bzw. ein solcher beim Auftragnehmer nichtbestellt, so übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausbelichtung bzw.des Druckes. Dies gilt auch, wenn die dem Auftrag zugrunde liegenden technischen Angaben unvollständig oder unrichtig sind.

 

  1. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber/Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist unabhängigdavon berechtigt, eine Kopie anzufertigen/soweit er sie für die Bearbeitung benötigt / Diese verbleibt dem Auftragnehmer / istnach Erledigung und Bezahlung des Auftrages dem Auftraggeber herauszugeben / zu löschen. Die Haftung für die Datenintegritätobliegt dem Auftraggeber.

 

  1. Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Schriftfonts (nurPostscriptschriften) verwendet werden. Beträgt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als # MB, so werden die fürdie Prüfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet. Liefert derAuftraggeber keinen Prüfdruck und keine Liste der Dateien, so werden diese vom Auftragnehmer erstellt und / sind in denAngebotspreisen enthalten/ werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, / alle mit der Prüfung und Lagerung des

beigestellten Materials verbundenen Kosten/ zu berechnen / sind in den Angebotspreisen enthalten.

 

  1. Verpackungsmaterial sowie die üblichen Abfälle durch Beschnitt, Ausstanzung,

Druckeinrichtung und Fortdruck gehen mit der Bearbeitung in das Eigentum

des Auftragnehmers über / sind auf Wunsch dem Auftraggeber auszufolgen / sind / auf Kosten des Auftraggebers / zuvernichten.

 

 

 

XIII.   AUFTRAGSUNTERLAGEN

Für alle Auftragsunterlagen, wie zum Beispiel Manuskripte, Entwürfe, Vorlagen, Druckformen, Diapositive, Filme,Datenträger und sonstige Unterlagen im Sinne des Abschnittes XII (1) gilt:

 

Für deren Verwahrung haftet der Auftragnehmer bis zu einem Zeitpunkt, der # Wochen nach Erledigung des Auftrages liegt.Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer für nicht zurückverlangte Unterlagen keine wie immer geartete Haftung. DerAuftragnehmer ist auch nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die der Wiederverwendung dienenden Gegenstände überden genannten Termin hinaus zu verwahren. / Sie sind vom Auftragnehmer binnen # Wochen ab Erledigung des Auftrages anden Auftraggeber / auf seine Kosten und Gefahr / zurückzustellen

 

XIV.    LAGERUNG UND ARCHIVIERUNG

(1) Für den Auftragnehmer besteht keine Verpflichtung Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe,

Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z. B. belichtungsfähige Daten, Filme, Montagen, Druckformen, Druckzylinder,Stanzformen, Papiere usw.) nach Durchführung des Auftrages zu  lagern, es sei denn, es ist darüber eine besondere Vereinbarungmit dem Auftraggeber zustande gekommen; in diesem Fall trägt der Auftraggeber Kosten und Gefahr der Lagerung. /Druckerzeugnisse, Arbeitsbehelfe, Zwischenerzeugnisse und Druckvorrichtungen (wie z. B. belichtungsfähige Daten, Filme,Montagen, Druckformen, Druckzylinder, Stanzformen, Papiere usw.) sind vom Auftragnehmer nach Durchführung des Auftragesfür zumindestens # Monate/Jahre / auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers/ zu lagern bzw. innerhalb dieses Zeitraumes andiesen oder einen von diesem namhaft gemachten Dritten auszufolgen, nach Ablauf dieser Zeit können Sie vom Auftragnehmerentsorgt werden.

 

Arbeitsbehelfe / und Zwischenprodukte im Produktionsprozess / sind Eigentum des Auftragnehmers

/ sind dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrages im Sinne der obigen Bestimmungen auszufolgen.

 

XVI.    EIGENTUMSRECHT

Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe undZwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen,Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeitetenDaten / bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese ArbeitenWertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. /gehen mit Erledigung des Auftrages und Bezahlung in das Eigentum des Auftraggeber über und sind diesem nach Maßgabe derobigen Punkte XIII und XIV auszufolgen. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftragdes zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

 

XVII.   URHEBERRECHT

  1. Insoweit der Auftragnehmer selbst Inhaber der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den geliefertenErzeugnissen oder an Teilen derselben ist, erwirbt der Auftraggeber mit der Abnahme / der Lieferung nur dasnichtausschließliche Recht, die gelieferten Erzeugnisse zu verbreiten; im Übrigen bleiben die Nutzungsrechte, insbesonderedas Vervielfältigungsrecht, in der Hand des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Recht zu,die von ihm hergestellten Vervielfältigungsmittel (Satz, bearbeitete

 

 

 

Daten, Datenträger, Filme, Repros u. ä.) und Druckerzeugnisse (Fahnen, Rohdrucke u. ä.) zur Herstellung vonVervielfältigungsstücken zu benutzen. Er ist nicht verpflichtet, derartige Vervielfältigungsmittel herauszugeben, auch nicht zuNutzungszwecken. / und vollständigen Bezahlung hinsichtlich der gelieferter Erzeugnisse sämtliche /die nachstehendbezeichneten (z.B. Verwertungsrechte, Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Vermieten und Verleihen, Folgerecht,Senderecht, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht) / aus dem Urheberrecht erfließenden Nutzungsrechte.

 

  1. Der Auftragnehmer ist / nicht / verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das

Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zuverändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen / ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jeneRechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichertausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.

 

  1. Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Datenweiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabeder Nutzung berechtigt ist / so beauftragt er zugleich den Auftragnehmer mit der Prüfung der Berechtigung der angestrebtenNutzung auf Kosten des Auftraggebers. Er hat ihm dazu sämtliche erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.  DerAuftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass er diese Schriften bzw. Anwendungs-Software nur zur Bearbeitung deskonkreten Auftrages verwendet.

 

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen,

die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechtenoder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten / soweit dem nicht eine im Sinne des obigenAbsatzes übernommene Prüfpflicht des Auftragnehmers entgegensteht und der Auftraggeber seiner Informationspflichtvollständig nachgekommen ist. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm beigerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden / und umgekehrt /. Tritt der streitverkündigte auf die Streitverkündigunghin nicht als Streitgenosse des Streitverkündigers dem Verfahren bei, so ist der Streitverkündiger berechtigt, den Anspruch desKlägers anzuerkennen und sich beim Streitverkündigten ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchesschadlos zu halten.

 

XVIII.   EIGENTUMSVORBEHALT

(Eigentumsvorbehalt gilt nur bei Vereinbarung, sonst geht Eigentum mit Übergabe über, was bei bestimmtenindividualisierten Erzeugnissen, die ohnehin nicht verwertet werden können, kein Nachteil ist)

Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenderForderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber. / Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt das vorbehalteneEigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Auftragnehmers. / Die Forderungen des Auftraggebers aus einerWeiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits mit Auftragserteilung zur Sicherung sämtlicher Forderungen desAuftragnehmers aus dem Geschäftsverhältnis an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung derVorbehaltsware aufgrund eines Kauf-, Werk-, Werklieferungs- oder ähnlichen Vertrags nur berechtigt und ermächtigt, wenn dieForderung aus der Weiterveräußerung auf den Auftragnehmer übergeht. / Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutzunterliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) zu verschaffen bzw.zu überbinden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nicht berechtigt. Auf Verlangen desAuftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekanntzu geben. / Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als# %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmersbeeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftraggebers verpflichtet. /

 

 

 

XIX.   RÜCKBEHALTUNGSRECHT

Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Vorlagen, Diapositiven, Klischees, Filmen und Repros,Manuskripten, Datenträgern, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigenErfüllung aller fälligen Forderungen aus dem Auftrag / aus der Geschäftsverbindung / zu.

 

XX.    NAMEN- ODER MARKENAUFDRUCK

Der Auftragnehmer ist zur Anbringung seines Impressums auf die zur Ausführung gelangenden

Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers / nur mit spezieller Bewilligung des Auftraggebers / nicht /berechtigt.

 

XXI.   ANZUWENDENDES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

  1. Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches/ # Recht Anwendung, einschließlich / ausschließlich / des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Vertragssprache ist Deutsch/#.

 

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten über alle Vertragsverhältnisse, diediesen Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen ist der Sitz des Auftragnehmers/ ist folgender bestimmte Ort #.(Anmerkung: Die Vereinbarung der Gerichtsstandklausel des Punktes XXII (2) und (3) muss dem Gericht unterschriftlichnachgewiesen werden)

 

  1. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtberührt.

 

XXII.   AUFTRAGSABMACHUNG

Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen

usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform / folgender Form (z.B. FAX, email etc.).

Mitarbeiter des Außendienstes sind zu /mündlichen Abreden / zum Abschluss von bindenden Vereinbarungen / nicht befugt undgelten diese als nicht erfolgt, soweit sie nicht schriftlich von der Geschäftsleitung bestätigt werden,

 

Ohne Gewähr!

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